Wir wollen einen offiziellen Kommunikationskanal festlegen.
Antragsteller*in: | Philipp & Nathalie |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.12.2023, 19:01 |
Antragsteller*in: | Philipp & Nathalie |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.12.2023, 19:01 |
alternativ von vier Mitgliedern einberufen. Es besteht eine Ladungsfrist von drei Wochen. Eine Einladung muss fristgerecht über den Aktivenchat im Signal-Messenger an die Gruppenmitglieder versendet werden. Die Frist für Satzungsänderungsanträge beträgt zwei Wochen, Änderungsanträge an diese können bis drei Tage vor Sitzungsbeginn
Abkürzungen
GJSDL = GRÜNE JUGEND Stendal
FINTA* = Frauen*, inter*, nicht-binäre*, trans*, und agender*, Personen (siehe
§9)
MV = Mitgliederversammlung (siehe §4)
KoKreis = Koordinierungskreis (siehe §5)
§ 1 Name, Sitz und Aufbau
Der Verband trägt den Namen „GRÜNE JUGEND Stendal“. Das Kürzel des
Verbandes ist GJSDL.
Der Tätigkeitsbereich der Grünen Jugend Stendal erstreckt sich auf das
Gebiet der Stadt Stendal.
Der Verband steht als dessen Jugendorganisation der Partei Bündnis 90/Die
Grünen nahe, ist aber politisch und organisatorisch unabhängig.
Das Einzugsgebiet der GJSDL erstreckt sich auf die Region Altmark des
Landes Sachsen-Anhalt.
Die GJSDL ist als eigenständige Kreisverband Mitglied im Landesverband der
GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt und im Bundesverband der GRÜNEN JUGEND.
§ 2 Werte und Aufgaben
Wir kämpfen für eine soziale, nachhaltige und gleichberechtigte
Gesellschaft, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können.
Wir verstehen uns als eine basisdemokratische Gruppe.
Wir verstehen es als unsere Aufgaben, uns politisch zu bilden und
Bildungsarbeit zu leisten. Außerdem beschließen wir inhaltliche Positionen
auf Kreisebene und organisieren Aktionen. Bei all diesen Prozessen
versuchen wir auch Menschen außerhalb der GRÜNEN JUGEND zu erreichen und
einzubinden.
Zudem streben wir die Vernetzung mit verschiedenen Jugendverbänden, -
gruppen und Initiativen an, die ähnliche Interessen verfolgen.
Einen besonderen Fokus legen wir auf die Gleichberechtigung und Förderung
von FINTA*-Personen.
Genauso setzen wir uns für Diversität in der Ortsgruppe ein. Besonders
fördern wir Menschen mit Rassismuserfahrungen, Antisemitismuserfahrungen,
Klassismuserfahrungen, Ableismuserfahrungen, Diskriminierungserfahrungen
auf Grund der Religion, Menschen, die eine Ausbildung machen oder bereits
in einem Ausbildungsberuf arbeiten und/oder Betroffene von Fat-shaming.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder sind alle Menschen die sich der GRÜNEN JUGEND Stendal (GJSDL)
zugehörig fühlen. Sie müssen unter 30 Jahre alt sein und sollten sich mit
den Werten der GJSDL identifizieren.
Sie müssen Mitglieder der GRÜNEN JUGEND sein und dürfen keiner anderen
politischen Jugendorganisation angehören.
Alle Mitglieder haben vollständiges Rede-, Antrags, Stimm- und Wahlrecht
innerhalb der GJSDL.
§ 4 Freund*innen der GJSDL
Freund*innen der GJSDL sind alle Menschen die sich der GRÜNEN JUGEND
Stendal (GJSDL) zugehörig fühlen. Sie müssen unter 30 Jahre alt sein und
sollten sich mit den Werten der GJSDL identifizieren.
Sie dürfen keiner anderen politischen Jugendorganisation angehören.
Freund*innen haben vollständiges Rederecht sowie Antrags- und Stimmrecht
bei inhaltlichen Anträgen.
Sollte eine Freund*in entgegen der Werte der GJSDL handeln oder andere
Personen wiederholt diskriminieren, sucht der KoKreis Kontakt zum
Awarenessteam der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt. Sollte der Konflikt nicht
beigelegt werden können, kann bei einem Aktiventreffen mit
Ankündigungsfrist von einer Woche den Ausschluss der Freund*in bestimmen.
Dazu ist eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder nötig. Das Treffen hierfür ist
beschlussfähig sobald mindestens 4 Mitglieder anwesend sind.
§ 5 Mitgliederversammlung (MV)
Die MV ist unser oberstes, beschlussfassendes Organ. Sie setzt sich aus
allen anwesenden Mitgliedern zusammen und tagt öffentlich. Wahlberechtigt
sind alle Mitglieder.
Die MV tritt mindestens zweimal jährlich zusammen und wird vom KoKreis,
alternativ von vier Mitgliedern einberufen. Es besteht eine Ladungsfrist
von drei Wochen. Eine Einladung muss fristgerecht über den Aktivenchat im Signal-Messenger an die Gruppenmitglieder versendet werden. Die Frist für Satzungsänderungsanträge beträgt zwei
Wochen, Änderungsanträge an diese können bis drei Tage vor Sitzungsbeginn
gestellt werden. Sonstige Anträge können bis eine Woche vor Beginn
gestellt werden. Änderungsanträge können bis einen Tag vor Beginn der MV
gestellt werden.
Die MV
bestimmt unsere Grundlinien für die politische und organisatorische
Arbeit
ist über den derzeitigen Haushalt zu informieren und kann Änderungen
vornehmen
beschließt über eingebrachte Anträge, diese können
neue Positionierungen festlegen.
Schwerpunkte für die Arbeit und Organisation festlegen.
Anträge von Aktiventreffen aufheben oder anpassen.
Anträge an andere Gremien (GRÜNE KV ALTMARK, GJ LSA, GJ
Bundesverband, …) sein.
den KoKreis abwählen.
wählt und entlastet den KoKreis und nimmt dessen Berichte entgegen.
Die MV kann auch den gesamten KoKreis oder einzelne Mitglieder mit
2/3-Mehrheit abwählen.
beschließt und ändert die Satzung. Sie kann mit einer 2/3-Mehrheit
beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn der
Satzungsänderungsantrag auf der Tagesordnung der MV mindestens eine
Woche vor der Versammlung veröffentlicht wurde. Eine beschlossene
Satzungsänderung tritt innerhalb von einem Monat in Kraft, wenn
nichts genaueres in der Satzungsänderung festgelegt ist.
kann Voten mit einfacher Mehrheit vergeben. D.h. Wahlempfehlungen
für Ämter, Gremien, Delegierungen und Mandate der GJ und der GRÜNEN.
Die Beschlüsse der MV sind zu protokollieren und allen Mitgliedern
zugänglich zu machen.
Der Vorschlag der Tagesordnung der MV ist mit der Einladung bekannt und
öffentlich zu machen.
Der MV steht ein quotiertes Präsidium vor, welches zu mindestens 50% aus
FINTA* Personen besteht.
Bei Personenwahlen ist eine Zählkommission zu wählen. Mitglieder der
Zählkommission dürfen selbst nicht in dem Wahlgang antreten.
Die MV ist beschlussfähig, wenn zu ihr ordnungsgemäß eingeladen wurden
ist. Das Quorum für Wahlen und Abstimmungen richtet sich nach der
maximalen Anzahl an Mitgliedern, die bis vor der Wahl oder Abstimmung
gleichzeitig auf der Mitgliederversammlung anwesend waren.
Im Gegensatz zu einer Mitgliedschaft bei der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt
müssen Menschen keine Mitglieder sein, um bei inhaltlichen Debatten
mitzubestimmen. Diese Regelung kann mittels einer 2/3 Mehrheit der
Mitglieder auf einer MV für die jeweils laufende MV aufgehoben werden.
§ 6 Koordinierungskreis (KoKreis)
Der ehrenamtlich tätige KoKreis koordiniert die laufenden Geschäfte im
Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der MV. Er ist verantwortlich für
das Stattfinden der Aktiventreffen und verwaltet die Finanzen der GJSDL.
Die Amtszeit der KoKreis-Mitglieder beträgt ein Jahr. Jede Person darf
maximal drei volle Amtszeiten im KoKreis sein.
Der Koordinierungskreis setzt sich aus zwei Mitgliedern zusammen. Diese
müssen sich auf mindestens eine finanzenverantwortliche Person einigen.
Alle Koordinierungskreismitglieder sind gleichberechtigt.
Der Koordinierungskreis muss mindestens einmal jährlich die Arbeit der
GJSDL vorstellen. Dabei sollte über wichtige Ereignisse, Finanzen und
organisatorische Herausforderungen berichtet werden.
Der Koordinierungskreis ist quotiert zu besetzen.
Mindestens fünfzig Prozent der Plätze des Koordinierungskreises
müssen an FINTA* Personen gehen müssen.
Zusätzlich sollen Menschen mit Rassismuserfahrungen,
Antisemitismuserfahrungen, Klassismuserfahrungen,
Ableismuserfahrungen, Diskriminierungserfahrung aufgrund der
Religion, unter 18-Jährige und Schüler*innen, Menschen, die eine
Ausbildung machen oder in einem Ausbildungsberuf arbeiten explizit
gefördert werden.
Sollten Mitglieder aus dem KoKreis zurücktreten oder abgewählt werden und
die FINTA*-Quote dadurch unter 50% fallen, so ist die Position bei einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung innerhalb von vier Wochen neu zu
wählen.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
Personenwahlen sind immer geheim durchzuführen.
Satzungsänderungen und Abstimmungen sind im Allgemeinen offen
durchzuführen.
Auf Antrag eines anwesenden stimmberechtigten Mitgliedes wird eine
Abstimmung geheim durchgeführt.
Die Auflösung des Verbandes kann nur durch eine eigens dafür einberufene
Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
Bei Wortbeiträgen wird eine quotierte Redeliste geführt, bei der, unter
Berücksichtigung der Reihenfolge der Wortmeldungen, mindestens jeder
zweite Beitrag einer FINTA*-Person zu erteilen ist.
Wenn sich nicht genügend FINTA*-Personen für eine quotierte
Redeliste melden, dann wird die Redeliste abgebrochen.
Alternativ können FINTA*-Personen ein FINTA*-Quorum ausrufen. Bei
diesem stimmen die anwesenden FINTA*-Personen über die Schließung
der Redeliste ab.
§ 8 Aktiventreffen
Das Aktiventreffen ist unser gemeinsames Treffen, welches wir nutzen, um
uns mit politischen und/oder gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen
und/oder uns besser gegenseitig kennenzulernen.
Wir streben es an, uns einmal wöchentlich zu treffen.
Jedes Mitglied ist dazu eingeladen, ein Aktiventreffen zu organisieren.
Falls sich für die Organisation kein Mitglied findet, übernimmt der
KoKreis diese Aufgabe. Bei der Planung sowie Organisation ist unser
FINTA*-Statut zu beachten, sowie dass §2 nicht zuwidergehandelt werden
darf.
Ein Aktiventreffen ist beschlussfähig, sobald mindestens vier Mitglieder
und Freud*innen anwesend sind und mehr Mitglieder als Freund*innen
anwesend sind.
Beschlüsse können gemeinsam beim Aktiventreffen erarbeitet und beschlossen
werden. Falls sie schon vor dem Aktiventreffen ausgearbeitet wurden,
müssen sie Mitgliedern eine Woche vor dem Aktiventreffen über den
Aktivenchat zugänglich gemacht werden. Mit einem erfolgreichen
Geschäftsordnungsantrag kann ein Beschluss auch mittels einfacher Mehrheit
verschoben werden.
Das Aktiventreffen darf mit seinen Entscheidungen nicht Beschlüssen der
Mitgliederversammlung widersprechen.
Die Beschlüsse der Aktiventreffen sind zu protokollieren und über den
Aktivenchat zugänglich zu machen.
§ 9 Arbeitsgruppen
Um sich mit einem Thema zu beschäftigen oder eine bestimmte Aufgabe zu
erfüllen, können sich Arbeitsgruppen bilden.
Jede Arbeitsgruppe muss eine verantwortliche Person bei der Gründung
wählen, welche als Hut bezeichnet wird und auf Aktiventreffen sowie dem
KoKreis regelmäßig über aktuelle Geschehnisse berichtet. Wenn
verantwortliche Personen für diese Gruppe gewählt werden, muss dies nach
dem FINTA*-Statut geschehen.
Arbeitsgruppen müssen für alle Mitglieder zugänglich gemacht werden.
§ 10 Frauen*, inter*, nicht-binäre*, trans*, agender*-Statut der GRÜNEN JUGEND
Stendal
Das Frauen*, inter*, nicht-binäre*, trans*, agender*-Statut der GRÜNEN
JUGEND Stendal ist auf allen Versammlungen und Veranstaltungen der
Ortsgruppe zu berücksichtigen.
Alle gewählten Gremien, Organe und Präsidien und gleichberechtigten Ämter
der GRÜNEN JUGEND Stendal sind mindestens zur Hälfte mit Frauen*, inter*,
nicht binären*, trans* und agender* Personen zu besetzen.
Die GRÜNE JUGEND Stendal strebt an, alle Veranstaltungen divers zu
gestalten.
Dies bedeutet, dass als Referent*innen immer FINTA*-Personen und
marginalisierte Personen bevorzugt werden.
Bei allen Veranstaltungen mit mehr als einer Referent*in muss eine
Quotierung von mindestens 50 % FINTA*-Personen eingehalten werden.
Ist dies nicht der Fall, kann die Veranstaltung nicht stattfinden.
Bei Podiumsdiskussionen und ähnlichen Veranstaltungen werden
Expert*innen und moderierende Personen getrennt quotiert.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass höchstens zwei cis männliche
externe Referierende aufeinander folgend zu Aktiventreffen
eingeladen werden dürfen und mindestens 50 % aller in einem Quartal
zu Aktiventreffen eingeladener Referierender FINTA*-Personen sind.
Frauen, Inter, Nicht-binäre, trans und Agender Votum (FINTA* Votum) /
(FINTA* Veto):
Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von
Frauen*, inter*, nicht binären*, trans* und agender* Personen berühren,
oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die FINTA* Personen
die Möglichkeit, vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte
Abstimmung nur unter den FINTA* Personen durchzuführen. Es kann ein FINTA*
-Votum, ein FINTA* -Veto oder ein FINTA*-Votum verbunden mit einem FINTA*
-Veto beschlossen werden.
Ein FINTA* Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Die Entscheidung über diese
Anträge wird mit absoluter Mehrheit getroffen. Sollten die Abstimmungsergebnisse
zwischen der Entscheidung des FINTA* Forums und der Gesamtversammlung
voneinander abweichen, hat das FINTA* Veto aufschiebende Wirkung, soweit es
vorher beschlossen wurde. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung
wieder eingebracht werden. Ein erneutes FINTA* Veto in der gleichen Sache ist
nicht möglich.
§11 Vielfaltsstatut der GRÜNEN JUGEND Stendal
Die Möglichkeit eines Forums für Menschen mit Antisemitismus- oder
Rassismuserfahrung (kurz MARE) und die Möglichkeit zur Schaffung von Safer
Spaces sollen hier nochmal hervorgehoben werden.
Aber auch bei den Referent*innen und bei der Themenauswahl zu politischer
Weiterbildung wie den Aktiventreffen muss Vielfalt immer mit bedacht
werden.
Vielfaltsworkshops:
Der KoKreis ist verpflichtet im Jahr mindestens zwei Aktiventreffen zum
Thema Vielfalt zu gestalten. Eines davon muss sich explizit mit dem Themen
Rassismus und/oder Antisemitismus beschäftigen.
Wir wollen einen offiziellen Kommunikationskanal festlegen.